so früh wie möglich, um überhaupt einen Platz zu bekommen.
Ja, sowohl während der Schwangerschaft als auch in der Wochenbettszeit.
Ja, allerdings müssen die Kosten dann selbst übernommen werden. Die Kosten für ein Vorgespräch werden nur einmal von der KV bezahlt.
Ja, außer wenn eine Schwangerschaftserkrankung vorliegt.
Die Anzahl der Besuche ist unbegrenzt, wenn Bedarf besteht.
Insgesamt 3 Monate.
Ja, jedoch noch für die Stunden an denen eine Teilnahme erfolgt. Achtung, keine U- Untersuchungen auf diesen Tag legen.
Ja, bis 9 Monate nach der Geburt und dann weiterhin bei Stillproblemen.