»HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN«

Wann sollte ich mich für die Begleitung anmelden?

so früh wie möglich, um überhaupt einen Platz zu bekommen.

Kann ich selbst wählen welche Angebote ich nutzen möchte?

Ja, sowohl während der Schwangerschaft als auch in der Wochenbettszeit.

Kann ich mir mehrere Hebammen anschauen?

Ja, allerdings müssen die Kosten dann selbst übernommen werden. Die Kosten für ein Vorgespräch werden nur einmal von der KV bezahlt.

Kann ich selbst entscheiden, ob ich die Schwangerenvorsroge Untersuchungen abwechselnd bei meiner Ärztin und bei meiner Hebammen wahrnehmen möchte?

Ja, außer wenn eine Schwangerschaftserkrankung vorliegt.

Wie oft können wir uns während der Schwangerschaft treffen?

Die Anzahl der Besuche ist unbegrenzt, wenn Bedarf besteht.

Wie lange dauert die Wochenbettbetreuung?

Insgesamt 3 Monate.

Ist die Rückbildungsgymnastik eine Kassenleistung?

Ja, jedoch noch für die Stunden an denen eine Teilnahme erfolgt. Achtung, keine U- Untersuchungen auf diesen Tag legen.

Habe ich nach den 3 Monaten noch Anspruch auf Hebammenbereuung?

Ja, bis 9 Monate nach der Geburt und dann weiterhin bei Stillproblemen.